Allgemeine Geschäftsbedingungen
elfar GmbH
Feuerwehrweg 1
5035, Unterentfelden(CH) Schweiz
1. Geltungsbereich
Für alle unsere Lieferungen und Leistungen gelten diese Allgemeinen Geschäfts-
bedingungen, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist.
2. Lieferungen
Lieferungen von Fahrzeugen, Zubehör und Bekleidung erfolgen zu den beim Vertrags-
abschluss aktuellen Versionen. Die Auswahl von Produkten und die Kompatibilität einzelner
Komponenten liegen alleine in der Verantwortung des Kunden.
3. Lieferfristen
Unsere Lieferfristen erfolgen auf Grundlage der jeweiligen Verfügbarkeit der Fahrzeuge und
Waren. Ansprüche aus einer Lieferverzögerung können nicht geltend gemacht werden.
4. Erfüllungsort
Erfüllungsort unserer Lieferungen und Leistungen ist stets unsere Werkstatt, soweit nicht
schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist.
5. Kaufvertrag
Als Kaufvertrag gilt das Angebot mit Unterschrift, der Auftrag oder die Rechnung mit
Anzahlung. Bei Fahrzeugen, welche für Kunden speziell beschafft insbesondere aus dem
Ausland importiert werden, ist bei der Stornierung mindestens 20% des Kaufpreises zu
bezahlen, respektive mindestens die Kosten, die der Firma elfar entstanden sind. Bei
Fahrzeugen, welche für Kunden aus dem Inland eingekauft werden, ist bei der Stornierung
mindestens 10% des Kaufpreises zu bezahlen, respektive mindestens die Kosten, die der
Firma elfar entstanden sind. Kundenspezifische Anpassungen sind bei der Stornierung vom
Kunden vollumfänglich belastet.
6. Preise und Bezahlung
Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe für Werkstattarbeiten, so bedarf es
eines ausdrücklich als verbindlich bezeichneten schriftlichen Kostenvoranschlages. Wir sind
an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 30 Tagen nach seiner Erstellung
gebunden. Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen können dem
Kunden berechnet werden.
Unsere Preise verstehen sich rein netto und in Schweizer Franken. Die Bezahlung erfolgt bei
Abholung bar per Voraus- oder Sofortüberweisung oder mit Barten von Silbergranulat der
Firma BB Wertmetall AG, ausser es werden schriftlich andere Zahlungsmodalitäten
vereinbart.
Wir sind berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum unserer Firma. Bis zum
Eigentumsübergang hat der Käufer den Kaufgegenstand sorgfältig zu behandeln und darf
ihn weder veräussern noch verpfänden noch der Verfügungsgewalt Dritter überlassen.
8. Sachmängel
a) Werkstattarbeiten sind vom Auftraggeber unverzüglich auf Mängel zu untersuchen.
Allfällige Mängel sind innerhalb von 3 Tagen zu rügen. Nach der Rüge hat uns der
Auftraggeber Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beheben. Wandlung und Minderung
sind ausgeschlossen. Kosten, welche durch Mängelbeseitigung durch Dritte entstehen,
werden von uns nicht ersetzt.
b) Beim Kauf neuer Fahrzeuge gilt die gesetzliche Gewährleistung.
c) Bei Kauf gebrauchter Fahrzeuge wird jede Gewährleistung, soweit nach Gesetz möglich,
wegbedungen, insbesondere sind Wandelung und Minderung ausgeschlossen
9. Garantie
Eine allfällige Garantie muss separat vereinbart werden. Bei Ausstellungs- Test-, und
Demofahrzeugen wird jede Gewährleistung, soweit nach Gesetz möglich, wegbedungen,
insbesondere sind Wandelung und Minderung ausgeschlossen.
10. Haftungs-Ausschluss Benutzung von elfar Fahrzeugen
Die Benutzung von elfar Fahrzeugen geschieht ausschliesslich auf eigene Verantwortung.
Der Fahrer verpflichtet sich, dass er nur elfar-Fahrzeuge benützt, für welche er den
allenfalls erforderlichen Fahrausweis besitzt und die zu beherrschen er in der Lage ist, und
dass er über eine Unfallversicherung verfügt. Für Unfälle und Diebstahl, die sich im
Zusammenhang mit der Benützung von elfar Fahrzeugen ereignen, übernimmt elfar keine
Haftung. Der Fahrer respektive Ausleiher haftete für jegliche Schäden im direkten und
indirekten Zusammenhang während der Nutzungsdauer bis zur Rückgabe des Fahrzeugs.
Die Rückgabe ist während den Öffnungszeiten der Firma elfar. Sollte die Rückgabe
ausnahmsweise ausserhalb der Öffnungszeiten erfolgen haftet der Fahrer respektive
Ausleiher bis zum Termin der nächsten elfar Ladenöffnung für das Fahrzeug.
11. Ersatzfahrzeug
elfar bietet im Reparaturfall Ersatzfahrzeuge zum Spezialtraif von einer Tagesmiete an.
Diese Spezialmiete gilt ausschliesslich für die Zeit der Reparatur des Fahrzeugs. Nach
Angebotseingang hat der Kunde 5 Tage Bedenkzeit. Nach Ablauf dieser Frist ohne
Auftrag beginnt der ordentliche Miettarif.
12. Sonstige Haftung
Wir haften nur für Schäden, die unser Personal in Zusammenhang mit der Verrichtung der
aus dem erteilten Auftrag erbringt, sofern uns ein Verschulden trifft. In allen Fällen ist die
Haftung für Folgeschäden, wie entgangener Gewinn oder Abgeltung von Ansprüchen Dritter
(z.B. Konventionalstrafe), soweit nach Gesetz möglich, ausgeschlossen. Wir übernehmen
keine Haftung für Schäden, seien sie direkter oder indirekter Art, die dem Kunden aus dem
Betrieb eines Fahrzeuges oder anderer Waren entstehen.
13. Bereitstellung Kundenfahrzeug
Wird ein Fahrzeug spezifisch für einen Kunde bereitgestellt, ist beim Rücktritt vom Vertrag
mindestens 20% vom Fahrzeugpreis fällig.
14. Kundenspezifische Bestellungen insbesondere vom Ausland
Wird ein Fahrzeug spezifisch für eine Kunden bestellt insbesondere vom Ausland, Ist bei
einem Rücktritt vom Vertag mindestens 30% des Verkaufsvertrags zuzüglich Fracht,
Verzollung und Zollgebühren fällig auch andere Kosten, die der Firma elfar entstanden sind.
Bei spezifischen Bestellungen, ins besonders vom Ausland haftet der Kunde für allfällige
Bestellrisiken vollumfänglich.
15. Weitere Bestimmungen
Wir behalten uns das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen neuen
Gegebenheiten anzupassen. Es gelten jeweils die beim Kaufabschluss geltenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Soweit nichts Besonderes vereinbart ist, gelten die Bestimmungen des schweizerischen
Obligationenrechtes.
16. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt schweizerisches Recht. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz unserer Firma.
elfar GmbH
Unterentfelden, 15.1.2026
